Impfungen für Katzen
In letzter Zeit häufen sich die Stimmen der Impfgegner. Sie sehen eine Überforderung des felinen Immunsystems, die Gefahr von sogenannten injektionsassoziierten Fibrosarkome (also Tumore an den Einstichstellen der Impfungen) und eine “Geldmaschine” von Pharmaindustrie und Tierärzten. Letztlich muss jeder Tierhalter für sein Tier entscheiden, ob und was er impfen lässt.
Eines ist aber Fakt: Die Gefahr einer Katze, an Katzenschnupfen, Katzenseuche oder Katzenleukämie zu erkranken ist um ein vielfaches höher als die Gefahr, von der Impfung selbst so krank zu werden, dass der Zustand lebensbedrohlich wird.
Ferner sollte man sich über die Impfungen informieren. Was ist wichtig und wird benötigt? Eine Katze, die ausschließlich in der Wohnung gehalten wird, braucht wahrscheinlich keine Tollwutimpfung (es sei denn, sie soll in Tierpensionen untergebracht werden oder über die Grenzen Deutschlands mit verreisen). Eine Katze, die von einem nachweislich FeLV-freien Züchterhaushalt stammt und auch im neuen zu Hause nur in der Wohnung lebt und keine freilaufenden Artgenossen trifft, benötigt sicher auch keine Impfung gegen FeLV.
Auch gibt es inzwischen mehr als 20 verschiedene Impfstoffe für Katzen auf dem deutschen Markt, die unterschiedlichste Haltbarkeiten des Impfschutzes ausweisen. Ein guter Tierarzt wird darüber fair und offen aufklären und nach dem Motto impfen:
“So viel wie nötig und nicht so viel wie möglich!”
Auf jeden Fall muss die Katze zum Zeitpunkt der Impfung gesund und frei von Parasiten sein. Deshalb wird der Tierarzt die Katze auch vor jeder Impfung gründlich untersuchen. Eine Impfung stellt für das Immunsystem eine Höchstleistung dar. Deswegen darf dieses empfindliche System nicht durch andere, bereits vorhandene “Arbeitsvorgänge” (= andere Krankheiten) abgelenkt und beschäftigt sein. Wird eine solche bestehende Krankheit übersehen und trotzdem geimpft, kann es zu schweren Impfkomplikationen bei der Katze führen.
Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission Vet. für Katzen
(Stand Februar 2019)
Grundimmunisierung RCP-T
Die Grundimmunisierung von Welpen umfasst alle Impfungen in den ersten beiden Lebensjahren.
Felines Herpesvirus (Rhinotracheitisvirus, R)
Katzenschnupfen ist eine Sammelbezeichnung für ansteckende Erkrankungen der Atemwege und der Schleimhäute des Kopfes bei Katzen. Herpesviren sind neben Caliciviren die häufigsten Auslöser eines Katzenschnupfens.
Felines Calicivirus (C)
Der feline Calicivirus ist ein weiterer, am Katzenschnupfen von Katzen beteiligter Virus.
Feline Panleukopenie (P)
Die Feline Panleukopenie wird umgangssprachlich als Katzenseuche oder Katzenstaupe bezeichnet. Die Viruserkrankung endet häufig tödlich.
Tollwut
Die Tollwut, auch Rabies genannt, ist eine Infektion des Rabiesvirus, der eine tödlich Gerhinentzündung auslöst.
Variante 1, im Alter von:
- 8 Wochen RCP
- 12 Wochen RCP, bei Freigängern Tollwut
- 16 Wochen RCP
- 15 Monaten RCP, bei Freigängern Tollwut
Variante 2, im Alter von:
- 12 Wochen RCP,
- 16 Wochen RCP, bei Freigängern Tollwut
- 15 Monaten RCP, bei Freigängern Tollwut
Wiederholung der Impfungen
Felines Herpesvirus (Rhinotracheitisvirus, R)
Für die Herpesvirus-Komponente werden je nach Hersteller Wiederholungsimpfungen im Abstand von 1 bis 3 Jahren empfohlen.
Felines Calicivirus (C)
Für die Calicivirus-Komponente werden je nach Hersteller Wiederholungsimpfungen im Abstand von 1 bis 3 Jahren empfohlen.
Feline Panleukopenie (P)
Für die Panleukopenie-Komponente sind Wiederholungsimpfungen im Abstand von 3 Jahren ausreichend.
Tollwut
In Deutschland gelten seit Änderung der Tollwutverordnung vom 20.12.2005 die in den Gebrauchsinformationen genannten Wiederholungsimpftermine von 2 – 3 Jahren.
Weitere Impfungen
Impfungen gegen diese Infektionen empfiehlt der Tierarzt individuell je nach Lebensumständen des Tieres und/oder aktueller Seuchenlage:
Felines Leukämievirus (FeLV)
Felines Leukämievirus wird irrtümlich immer als Leukose bezeichnet. Richtig ist hingegen die Bezeichnung Katzenleukämie.
Die Impfung ist sinnvoll bei Freigängerkatzen oder Katzen, die mit Freigängern Kontakt haben. Junge Katzen bis etwa zum 7. Lebensjahr sind besonders gefährdet. Jenseits des 7. Lebensjahres verringert sich das Risiko einer Infektion. Bei positiven Katzen auf FeLV ist eine Impfung nicht sinnvoll. Deshalb muss vor der FeLV-Impfung ein Test durchgeführt werden.
Möglich ist die Impfung ab der 12. Lebenswoche. Die Grundimmunisierung umfasst zwei Impfungen im Abstand von 4 Wochen, eine weitere nach einem Jahr. Danach wird jährlich geimpft.
Bordetella bronchiseptica
Bordetella bronchiseptica verursacht eine Erkrankung der oberen Luftwege bei der Katze. Diese Impfungen ist für Katzen in großen Gruppen sinnvoll, wie Tierpensionen, Tierheimen, auch Katzenzuchten.
Die Immunität nach der Impfung hält ein Jahr an.
Chlamydia felis
Chlamydia felis ist ein Bakterium aus der Gruppe der Chlamydien und der bakterielle Erreger des Katzenschnupfens. Diese Impfung wird meist in Kombination mit RCP geimpft. Die Grundimmunisierung erfolgt parallel zu RCP, die Wiederungsimpfungen erfolgen jährlich.
Feline Infektöse Peritonitis (FIP)
Die Feline Infektöse Peritonitis (FIP) ist eine Bauchfellentzündung, die durch Corona-Viren ausgelöst wird. Die FIP-Impfung ist für Freigänger UND Katzen in Tierheimen sinnvoll. Diese Impfungen sind nur bei negativen Tieren sinnvoll, deshalb ist ein Test vor der Impfung notwendig. Geimpft wird zweimal im Abstand von 3 Wochen, danach wird eine jährliche Wiederholung empfehlen.
Dermatophytosen
Dermatophytosen sind Infektionen mit Pilzen auf der Haut. Der Lebendimpfstoff wird ab der 12. Woche gegeben und hält in seiner Wirkung 9 bis 12 Monate an.
Empfehlen kann ich einen interessanten und lesenswerten Beitrag des Tierarztes und Bloggers Ralpf Rückert zum Thema „Hunde und Katzen richtig impfen! Eine Positionsbestimmung“.
Alle hier genannten Krankheiten werden auf unseren Seiten über Katzenkrankheiten detailliert noch einmal beschrieben.
Die Kitten unserer Cattery verlassen mit einer zweifachen Impfung gegen RCP unser Haus. Impfungen gegen Tollwut wird nur nach Wunsch gegeben.
Unsere Babys ziehen grundsätzlich mit dem gelben, nationalen Impfpass aus. Nur auf Wunsch der zukünftigen Adoptiveltern erhält das Baby den blauen EU-Pass.
